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Kriegsdienstverweigerung als Asylgrund anerkennen

Noch immer ist es in Deutschland kein Asylgrund, wenn Menschen in anderen Ländern wegen ihrem Recht auf Gewissensfreiheit und damit auf Kriegsdienstverweigerung verfolgt werden. Durch den Krieg in der Ukraine ahnen wir, was das für Menschen in Russland und auch in der Ukraine bedeutet. Deshalb muss die Gesetzgebung dazu in unserem Land dringend geändert werden.
Auch in Deutschland bekommt die Frage nach Kriegsdienstverweigerung für Reservist:innen, Soldat:innen und auch ungediente Jugendliche auf Grund des Krieges in der Ukraine offensichtlich neue Aktualität. Gemäß Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes gilt: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Die Zahl der Beratungsanfragen ist in den letzten Tagen in die Höhe geschnellt.
Bei Fragen dazu können Sie sich an den Beauftragten für Friedens- und Versöhnungsarbeit oder an die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden wenden.

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