Kriegsdienstverweigerer bei uns und weltweit
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz
Die Landeskirche engagiert sich für die Rechte von Kriegsdienstverweigerern national und international.
Auch nach Aussetzung der Einberufung zum Wehrdienst haben Soldatinnen oder Soldaten das Recht, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst an der Waffe zu verweigern. Bei Fragen zur Kriegsdienstverweigerung können Sie sich an den Beauftragten für Friedens- und Versöhnungsarbeit oder an die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden wenden.
Das Kriegsdienstverweigerungs-Netzwerk Connection e.V. hat zur Unterstützung russischer, belarussischer als auch ukrainischer Kriegsdienstverweigerer und Deserteure eine Beratungshotline „Get out“ in russischer Sprache eingerichtet.
Ansprechpartner

Michael Zimmermann
Beauftragter für Friedens- und Versöhnungsarbeit der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
im Landesjugendpfarramt
Caspar-David-Friedrich-Str. 5
01219 Dresden
Telefon: 0351 4692 425
michael.zimmermann@evlks.de